In Reaktion auf die immer schwierigere pandemische Lage im Freistaat Sachsen und die am Freitag beschlossene Corona-Schutz-Verordnung aktualisiert die sächsische Landeskirche ihre Regelungen, die für das kirchliche Leben ab dem 22. November 2021 gelten.
"Wir sehen angesichts der Lage in Sachsen die dringende Notwendigkeit, auch als Kirche erneut starke Einschränkungen auf uns zu nehmen, um Menschen zu schützen und das an seine Grenzen kommende Gesundheitswesen zu stabilisieren. Gleichzeitig werden wir in Gesprächen mit dem Freistaat deutlich machen, dass die Kirche dies wie bisher in eigener Verantwortung tun wird", heißt es in der Information, die am Montag an alle Kirchgemeinden geschickt wurde.
Diese Empfehlungen werden gegeben – über die konkrete und endgültige Umsetzung entscheiden die Kirchenvorstände:
Zutritt möglichst für Getestete:
Durch das Angebot von kostenfreien Tests sollen weiterhin alle Menschen einen Zugang zum Gottesdienst erhalten (sofern der Test negativ ausfällt). Aufgrund der pandemischen Lage wird eine Testpflicht für alle empfohlen. Diese stellt den weitestgehenden Schutz aller Teilnehmenden dar. Alternativ kann auch die 3G-Regel angewendet werden. Die Kirchgemeinden werden gebeten, für alle Teilnehmenden eine Möglichkeit zu einem Selbsttest unter Aufsicht vor dem Gottesdienst zur Verfügung zu stellen, möglich ist jedoch ebenfalls der Nachweis eines gültigen Testzertifikats aus einem Testzentrum.
Weiter AHA-Regeln einhalten:
Im Gottesdienst gelten weiterhin die AHA-Regeln (Abstand, FFP2-Masken) und Kontaktnachverfolgung. Da die Gottesdienste aufgrund der oben benannten Regelungen nun mit zusätzlichem Aufwand und einer erhöhten Zahl an Mitwirkenden im Vorfeld verbunden sein werden, ermutigt das Landeskirchenamt dazu, den bisherigen Gottesdienstplan nochmals zu prüfen und gegebenenfalls an die neue Situation anzupassen. Zur geeigneten Kommunikation der Veränderungen bittet das Landeskirchenamt um Beachtung der unten genannten Hinweise.
Gruppen und Kreise:
Für die Treffen in Gruppen und Kreisen müssen erneut digitale oder kreative Lösungen gefunden werden. In Präsenz sind Treffen ab dem 22. November 2021 nicht mehr möglich. Selbiges gilt auch für Proben und Konzerte im Bereich Kirchenmusik.
Christenlehre und Konfirmandenunterricht / Kinder- und Jugendarbeit:
Außerschulische Bildungsangebote sind weiterhin möglich für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren, die aufgrund des Besuches von Schule oder Kita der dortigen Testpflicht unterliegen. Kinder- und Jugendliche, die aufgrund der Schließung der Schule nicht getestet werden (und weder erkrankt noch in Quarantäne sind), können mit einem Testnachweis teilnehmen. Bei allen Angeboten sollte auf die Einhaltung von Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden. Digitale Formate sind erneut zu prüfen.
Krippenspiele:
Krippenspielproben können im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit mit Mitwirkenden bis einschließlich 16 Jahren stattfinden, wobei die entsprechenden Tests in der Schule (oder bei Schulschließung ein anderer Testnachweis) Voraussetzung sind. Auf die Einhaltung von Mindestabständen muss zwingend geachtet werden, eine entsprechend reduzierte Besetzung wird dringend empfohlen.
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen von Gremien sollten digital stattfinden. Sofern eine Präsenzsitzung zwingend erforderlich ist, kann diese unter der bisher vorgesehenen Testpflicht für alle geplant werden.
Kommunikation:
Wie bereits im letzten Jahr erfordert die aktuelle Lage wieder andere Formen der Kommunikation. Das Landeskirchenamt bittet die Kirchgemeinden in der sich schnell verändernden Situation, die jeweils aktuellen Gottesdienstangebote und die geltenden Regeln breit und transparent zu kommunizieren. In Gemeindebriefen sollte darauf hingewiesen werden, wo aktuelle Informationen und Änderungen zu finden sind (Internetseite, Schaukasten) oder wie man sich aktuell informieren kann (E-Mail-Verteiler, Newsletter oder Social-Media-Kanäle). Dort sollten alle Informationen aktuell zu finden sein – dies ist sowohl für interessierte Gemeindeglieder als auch für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung. Es sollte dabei auch deutlich werden, unter welchen Bedingungen Gottesdienste stattfinden und welche Voraussetzungen (z.B. Anmeldung, Nachweis, Test) dafür notwendig sind.
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